Zertifizierung von EbM-Kursen
Seit März 2006 zertifiziert das EbM-Netzwerk Kurse zum Thema Evidenzbasierte Medizin. Mit dem neuen Curriculum „Evidenzbasierte Entscheidungsfindung“ wurden das Zertifizierungsverfahren angepasst.
Sehr geehrte Kursveranstalterin, sehr geehrter Kursveranstalter,
auf dieser Seite wird Ihnen die Vorgehensweise zur Zertifizierung der von Ihnen geplanten EbM-Kurse durch das EbM-Netzwerk beschrieben. Sie finden hier auch das entsprechende Antragsformular. Seit März 2021 besteht ein vereinfachtes Zertifizierungsverfahren für bereits zertifizierte Kurse nach dem Curriculum (siehe unten).
Die Überprüfung von Konzeption und Inhalten des von Ihnen geplanten Kurses auf Übereinstimmung mit dem Kerncurriculum Basismodul Evidenzbasierte Entscheidungsfindung dient als wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung der Kurse.
Manches an dieser Prüfung mag Ihnen recht detailliert vorkommen. Eine ausführliche schriftliche Planung hilft Ihnen jedoch, sich Klarheit über Ziele und Umsetzung zu verschaffen. Sie fördert darüber hinaus die Abstimmung von Veranstaltern und Tutoren und schließlich erhöht sie die Transparenz für die Teilnehmenden.
Das Zertifizierungsverfahren ist als ein Angebot zur Unterstützung Ihrer Planung zu verstehen.
Die Anforderungen des EbM-Curriculums sind recht umfangreich, daher sind für einzelne Kurse Schwerpunktsetzungen erlaubt und durchaus erwünscht. Es ist also für die Zertifizierung eines Kurses nicht erforderlich, alle Punkte der Checkliste formell abzuarbeiten. Mindestanforderung ist jedoch, dass die Lernziele des Basismoduls erreicht werden.Wir weisen darauf hin, dass eine Zertifizierung des Kurses durch das EbM-Netzwerk die erforderliche Mitteilung an die zuständige Landesärztekammer zur Anerkennung von Fortbildungspunkten nicht ersetzt.
Wir wünschen Ihnen ein gutes Gelingen bei der Umsetzung Ihres EbM-Kurses!
Der Vorstand des EbM-Netzwerks
+ + + Neuerung im Zertifizierungsverfahren ab März 2021 + + +
Kurse, die in den letzten Jahren erfolgreich zertifiziert wurden, bitten wir nun ein verkürztes Zertifizierungsverfahren an (Folgeantrag). Wenn keine wesentlichen inhaltlichen oder personellen Änderungen im Konzept Ihrer Kurse erfolgt sind, dann sind im Antragsformular nur die Seiten 1 und 2 auszufüllen.
Das komplette Ausfüllen des Antragsformulars und Einreichen entsprechender Unterlagen ist durchzuführen bei
- Erstantrag
- zentralen Abweichungen zu einem Folgeantrag eines schon positiv zertifizierten Kurses aus den Vorjahren.
Antragsformular
Hier finden Sie das Antragsformular:
Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular sowie die geforderten Unterlagen (Stundenplan und Evaluationsmaterialien) an die Geschäftsstelle.
Ihr Antrag wird vom Fachbereich EbM in Aus-, Weiter- und Fortbildung geprüft, bei Erstanträgen anhand einer standardisierten Checkliste. Ggf. wird die antragstellende Institution über Revisionsbedarf informiert. Werden die Lernziele des Basismoduls erreicht, wird eine Zertifizierungsbescheinigung ausgestellt. Die antragstellende Organisation erhält zudem eine Vorlage für das Teilnahmezertifikat.