Digitale Gesundheitsanwendungen: Chancen und Herausforderungen der Apps auf Rezept

27.02.2025. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) sind seit 2020 Teil der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Sie versprechen innovative Therapieansätze, doch vorliegende Daten zur Wirksamkeit und Nutzung werfen Fragen auf. Wie erfolgreich sind diese Apps wirklich, und welche Herausforderungen bestehen bei ihrer Evaluierung? Diesen Fragen geht Katrin Balzer in der aktuellen EbM-Kolumne nach.

Seit 2020 können Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs), umgangssprachlich auch als „Apps auf Rezept“ bezeichnet, in Anspruch nehmen. Eingeführt mit dem Digitale-Versorgung-Netz, sind aktuell (Stand 1. Februar 2025) 58 verordnungsfähige Anwendungen in dem DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) gelistet [1].

Weitere zehn Anwendungen waren vorübergehend gelistet, wurden jedoch nach nicht erfolgreicher Evaluation in der Erprobungsphase wieder aus dem Verzeichnis gestrichen. Von den 58 aktuell verordnungsfähigen DiGAs sind 39 dauerhaft in das Verzeichnis aufgenommen, die anderen 19 Anwendungen befinden sich noch in der Erprobungsphase (siehe Kasten). Bisher liegen somit für 57 % der insgesamt 68 ursprünglich gelisteten DiGAs Nachweise für einen sogenannten positiven Versorgungseffekt vor.

Anforderungen an den Nutzennachweis – Soll
Als positiver Versorgungseffekt und damit eine zentrale Voraussetzung für die dauerhafte Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis gelten eine Verbesserung in einem Parameter des medizinischen Nutzens im Sinne des Gesundheitszustands, der Krankheitsdauer, der Überlebenszeit oder der Lebensqualität oder eine sogenannte patientenrelevante Struktur- und Verfahrensverbesserung. Letztere umfasst Zielgrößen unter anderem in den Bereichen Gesundheitskompetenz, Leitliniengerechtigkeit der Behandlung, Therapieadhärenz, therapiebedingter Patientenaufwand oder auch Patientensouveränität [2]...

 

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