Bewegung bei Rückenschmerzen - von der Evidenz zur Heilmittelverordnung
Die Beratung von Menschen mit Kreuzschmerzen ist ein alltägliches Thema in der Haus- und allgemeinmedizinischen Praxis.(1) Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um „nicht-spezifische“ Kreuzschmerzen.(1) Als solche werden im Allgemeinen Kreuzschmerzen bezeichnet, denen sich keine spezifische pathologische Ursache wie z. B. ein Wirbelbruch, eine Spinalkanalstenose oder ein entzündlicher Prozess zuordnen lässt.(2) Bezüglich ihrer Dauer lassen sich Kreuzschmerzen in akute (bis zu 6 Wochen), subakute (6 bis 12 Wochen) und chronische Kreuzschmerzen (länger als 12 Wochen) unterteilen.(3)
Eine Frage, vor der Ärzt:innen im Rahmen der Betreuung von Patient:innen mit Kreuzschmerzen immer wieder stehen, ist die nach einer geeigneten Heilmittelverordnung, das heißt danach, welche Heilmittel geeignet sind, und wie es um die Evidenz für ihre Wirksamkeit und Sicherheit steht. Dieser Beitrag geht dieser Frage unter Berücksichtigung aktueller evidenzbasierter Leitlinienempfehlungen, wissenschaftlicher („externer“) Evidenz und physiotherapeutischer Expertise („interner Evidenz“) nach. Dabei wird auch der „Brückenschlag“ zwischen der Evidenz und dem Heilmittelkatalog (4), aus dem Ärzt:innen die geeigneten Heilmittel für ihre gesetzlich versicherten Patient:innen auswählen müssen, betrachtet...