EbM-Netzwerk fordert differenzierte Bewertung von Impfungen und evidenzbasierte Entscheidungshilfen
Es gibt Impfungen, deren Nutzen unbestritten ist, die Kinderlähmung- und Pockenimpfungen zählen dazu. Daneben gibt es Impfungen mit unklarem Nutzen. Etwa gegen seltene Erreger von Hirnhautentzündung (Meningokokken). Auch wurden – u. a. durch die WHO – sehr umstrittene Impfungen, wie gegen die Schweinegrippe, empfohlen.
Die Impfpläne sind im Ländervergleich sehr unterschiedlich. So wird beispielsweise in der Schweiz die Windpocken-Impfung nur für 11-15-Jährige empfohlen. Für viele Impfempfehlungen bleiben offene Fragen, die erst durch langfristige Beobachtungen und gute Studien geklärt werden können. Unerwünschte Nebenwirkungen von Impfungen sollten ebenfalls differenziert analysiert und bestehende Unsicherheiten offengelegt werden.
Bei spezifischen Impfverfahren sind im Gegensatz zu anderen Eingriffen an gesunden Menschen, wie etwa den Früherkennungsmaßnahmen, auch die Auswirkungen auf das Erkrankungsrisiko anderer Menschen zu berücksichtigen. Gemeinschaftsschutz ist daher ein relevanter Faktor bei der Bewertung von Impfstoffen.
Das Patientenrechtegesetz sichert den Bürgern Aufklärung und informiertes Entscheiden zu. Eine ausnahmslose Impfpflicht steht den legitimierten Ansprüchen der Bevölkerung auf informierte Entscheidungen entgegen.
Das EbM-Netzwerk fordert daher die Bereitstellung von Entscheidungshilfen, die als Grundlage für informierte Entscheidungen eingesetzt werden können. Wir empfehlen differenziert zu jeder einzelnen Impfung aufzuklären. Dies schließt die Offenlegung von Unsicherheiten und ungeklärten Fragen mit ein. Eine ehrliche Aufklärung der Ärzteschaft und der Bevölkerung könnte langfristig das Vertrauen in das Medizinsystem stärken und die Impfbereitschaft für sinnvolle Impfungen erhöhen.
Maßnahmen zu einer Verbesserung der Impfraten sind derzeit bei Weitem nicht ausgeschöpft. Von Zwangsmaßnahmen sollte in einem aufgeklärten demokratischen System Abstand genommen werden.