Neue EbM-Kolumne erschienen
Kriterien zur Bewertung von Screeningtests wurden erstmals 1968 von der WHO definiert, als klar wurde, dass alle Screeningmaßnahmen schaden und nur wenige auch nutzen (1). Die Kriterien beziehen sich auf den Risikofaktor bzw. die Erkrankung, das Testverfahren, die Behandlungsoptionen sowie das gesamte Programm zur Implementierung in ein Gesundheitssystem. Um den ethischen Ansprüchen ärztlichen Handelns im Sinne des „primum nil nocere“ gerecht zu werden, muss die jeweilige Screeningmaßnahme nachweislich mehr nutzen als schaden, und informiertes Entscheiden muss ermöglicht werden. Der Nutzen soll durch randomisiert-kontrollierte Studien mit patientenrelevanten Endpunkten belegt sein.
Ein medizinischer Test kann sowohl als Screeninguntersuchung als auch zur Diagnostik eingesetzt werden. An zwei aktuellen Beispielen aus der öffentlichen Gesundheitsdebatte soll die Differenzierung zwischen Screening und medizinisch indizierter Diagnostik verdeutlicht werden.
Bluttest auf Trisomie
In Deutschland sind jährlich hunderttausende Schwangere mit der Frage konfrontiert, ob sie Pränataldiagnostik in Anspruch nehmen sollen. Der Screening-Leitfaden der WHO nennt als ein Ziel von Pränataldiagnostik “to detect conditions in the fetus and provide information to parents so that they can make an informed choice about whether to continue or end a pregnancy.” (1)
Seit Juli 2022 ist in Deutschland der nichtinvasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13, 18 und 21 eine Kassenleistung. Der NIPT soll jedoch keine Routineuntersuchung sein. Die Kassenzulassung beschränkt sich auf eine medizinische Indikation. Diese ist in den Mutterschaftsrichtlinien (Mu-Ri) geregelt und liegt vor, wenn eine Frau gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist oder wenn sich aus anderen Untersuchungen ein Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat, etwa aus den planmäßigen Vorsorgeuntersuchungen oder dem sogenannten Ersttrimester-Screening (ETS), das als Selbstzahlerleistung (IGeL) angeboten wird (2)...
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