EbM-Netzwerk kritisiert Gesetzentwurf zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
Das EbM-Netzwerk hat in einer aktuellen Stellungnahme den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit (Bundestags-Drucksache 20/12790 vom 09.09.2024) kommentiert. Im Fokus steht dabei die geplante Errichtung des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM).
Das EbM-Netzwerk bemängelt, dass in der aktuellen Fassung des Gesetzes klare Zielsetzungen für das BIPAM sowie und ein Evaluationskonzept fehlten. Eine lediglich retrospektive Evaluation nach fünf Jahren hält das EbM-Netzwerk für unangemessen.
Ebenso kritisch wird gesehen, dass die Fachaufsicht des BIPAM beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) liegen soll, was die Gefahr politischer Einflussnahme birgt. Das Netzwerk fordert, ähnlich wie der Bundesrat, eine Beschränkung der Fachaufsicht auf die Dienstaufsicht und verweist auf vergleichbare Regelungen beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Außerdem weist das EbM-Netzwerk darauf hin, dass Aufklärung und Kommunikation zu medizinischer Prävention unabdinglich die Kriterien für eine evidenzbasierte Patienteninformation berücksichtigen muss.
Neben inhaltlichen Kritikpunkten lehnt das EbM-Netzwerk auch die Wortwahl im Gesetzentwurf ab. Der Begriff „gemeingefährliche nichtübertragbare Krankheiten“ sei in einem zeitgemäßen Gesetz unpassend, ebenso wie der Name „Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)“, der nicht die Anforderungen an moderne Gesundheitsförderung widerspiegele.
Zur vollständigen Stellungnahme
Am 16.10.2024 fand zum aktuellen Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss statt. Das EbM-Netzwerk wurde durch Prof. Dr. Ingrid Mühlhauser als Sachverständige vertreten.