Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit verstößt gegen Grundprinzipien der evidenzbasierten Gesundheitsversorgung
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Referentenentwurf für das "Gesundes-Herz-Gesetz (GHG)" vorgelegt, das die Prävention kardiovaskulärer Risiken verbessern soll. Das Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (EbM-Netzwerk) kritisiert diesen Entwurf scharf.
Das EbM-Netzwerk sieht in den geplanten Neuregelungen eine Abkehr von den Grundsätzen der evidenzbasierten Gesundheitsversorgung. Besonders kritisch bewertet das Netzwerk die Ausweitung der Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ohne vorherige systematische Bewertung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit, wie es nach §§ 2 und 12 Sozialgesetzbuch (SGB) V geboten ist.
Geplant sind unter anderem die Einführung von Screeninginstrumenten und die präventive Verordnung von Statinen auf gesetzlich festgelegte Risikoschwellen. Diese vorgesehenen Regelungen basieren auf einer Konsultation von Expertinnen und Experten und nicht auf einer öffentlich zugänglichen Bewertung von Nutzen, Risiken und gesundheitsökonomischen Effekten. Mögliche Interessenkonflikte sind nicht dokumentiert, was Fehl- und Überversorgung sowie monetäre Fehlanreize begünstigt.
Diese Regelungen behindern informierte Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger und schwächen deren Gesundheitskompetenz. Der Gesetzentwurf verstärkt den Trend, präventive Maßnahmen auf individuelle Verhaltensprävention zu konzentrieren, ohne strukturelle und sozioökonomische Einflussfaktoren zu berücksichtigen.
Zusammengefasst sieht das EbM-Netzwerk im GHG-Entwurf eine politisch begründete Ausweitung des Leistungsspektrums der GKV, die die evidenzbasierte Gesundheitsversorgung untergräbt und Mittel der Solidargemeinschaft für Partikularinteressen verwendet.