Stellungnahme zum Thüringer Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz eingereicht​

23.04.2025. Das EbM-Netzwerk hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Thüringer Landtags für ein „Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz“ abgegeben. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit einer systematischen und evidenzbasierten Bewertung der damaligen Maßnahmen, basierend auf dem zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Wissen. Von einer pauschalen Rückschau nach dem heutigem Erkenntnisstand wird abgeraten.

Das EbM-Netzwerk hat nach Aufforderung durch den Thüringer Landtag den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion für ein "Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz" kommentiert. Der Gesetzentwurf sieht vor, Personen zu entschädigen, die aufgrund von Maßnahmen während der COVID-19-Pandemie Bußgelder oder andere Kosten tragen mussten.

Das EbM-Netzwerk hält eine Entschädigungsregelung grundsätzlich für diskutabel. Eine solche Regelung darf aber nicht auf einem pauschalen und unsystematischen Rückgriff auf heutige wissenschaftliche Erkenntnisse beruhen, sondern bedarf einer systematischen, evidenzbasierten Aufarbeitung der damaligen Wissenslage und Entscheidungsprozesse.

Stellungnahme

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