Pflegekompetenzgesetz: Nachbesserung erforderlich!

Berlin, 01.10.2024. Das EbM-Netzwerk hat in einer aktuellen Stellungnahme den Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes kritisch bewertet. Während die Ausweitung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen grundsätzlich begrüßt wird, sieht das EbM-Netzwerk deutliche Defizite bei der Berücksichtigung internationaler Standards und der Qualitätssicherung. Es fordert eine stärkere Einbindung pflegewissenschaftlicher Expertise sowie Maßnahmen zum kontinuierlichen Kompetenzerhalt.

Das Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (EbM-Netzwerk) hat sich in einer ausführlichen Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes geäußert. Grundsätzlich begrüßt das EbM-Netzwerk die Bestrebungen des Bundesministeriums für Gesundheit, die pflegerischen Versorgungsangebote weiterzuentwickeln und das Potenzial von Pflegefachpersonen stärker in die Gesundheitsversorgung einzubinden. Der Entwurf sieht vor, Pflegefachpersonen künftig erweiterte heilkundliche Leistungen eigenverantwortlich erbringen zu lassen und damit das Angebot für pflegebedürftige Menschen zu diversifizieren.

Das EbM-Netzwerk betont jedoch, dass der Entwurf in wesentlichen Punkten hinter den internationalen Standards zur Ausweitung der pflegerischen Kompetenz zurückbleibt und wichtige Maßnahmen zur Qualitätssicherung vermissen lässt.

Darüber hinaus wird bemängelt, dass der Entwurf keine Regelungen enthält, die den kontinuierlichen Kompetenzerhalt der Pflegefachpersonen sicherstellen. Auch die geplante Einführung einer Beauftragten der Bundesregierung für Pflege wird als unzureichend angesehen, um die Interessen der Pflegeberufe unabhängig und auf evidenzbasierter Grundlage zu vertreten. Das Netzwerk fordert stattdessen die Schaffung einer unabhängigen Körperschaft, die die Belange der Pflegeberufe gleichberechtigt in der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens verankert.

Ein weiterer Kritikpunkt des EbM-Netzwerks betrifft die unzureichende wissenschaftliche Evaluation der geplanten Änderungen. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Evaluierung im Bereich der Pflegeversicherung (SGB XI) bleiben laut EbM-Netzwerk hinter den erforderlichen wissenschaftlichen Standards zurück. Eine systematische Einbindung pflegewissenschaftlicher Expertise sowie eine transparente Datenerhebung und -auswertung werden als unverzichtbar erachtet.

Das EbM-Netzwerk spricht sich in seiner Stellungnahme dafür aus, den Gesetzentwurf in den genannten Punkten nachzubessern, um eine sichere und evidenzbasierte Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung in Deutschland zu gewährleisten. „Die Patientensicherheit und die Qualität der Versorgung müssen an erster Stelle stehen. Dafür sind gezielte Ergänzungen des Pflegekompetenzgesetzes notwendig“, so das Fazit des Netzwerks.

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