Streit um den PSA-Test – und Durcheinander rund um das Thema Früherkennung
Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 18.000 Männer an Prostatakrebs. Zur Früherkennung des Prostatakarzinoms übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland bei Männern ab 45 Jahren jährlich die Kosten für eine Tastuntersuchung der Prostata. Der Nutzen dieser Untersuchung ist jedoch nicht belegt. Viele Arztpraxen bieten zur Früherkennung von Prostatakrebs allerdings auch eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an: den Test auf das Prostata-spezifische Antigen (PSA).
Um das Für und Wider des PSA-Tests wird seit langem gestritten. Kürzlich ist die Debatte wieder neu entbrannt. Der Anlass: Im Dezember 2024 hat der Medizinische Dienst (Bund) den IGeL-Report 2024 veröffentlicht. Auf der Basis repräsentativer Befragungen von gesetzlich Versicherten untersucht der Report regelmäßig die Nutzung von IGeL, den Umgang mit den Leistungen in den Arztpraxen und die Einstellung von Versicherten. Ein Fazit der begleitenden Pressemitteilung: Gesetzlich Versicherte geben viel Geld für Leistungen aus, deren Nutzen oft nicht belegt ist und die manchmal sogar schaden können. Einer der IGeL-Bestseller bei Männern ist der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs.
Prompt reagierte die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) mit einer eigenen Pressemitteilung. Sie warf dem IGeL-Report vor, Patienten zu schaden, weil er IGeL pauschal verurteile. Konkret bezieht sich die Kritik auf die Bewertung des PSA-Tests durch den IGeL-Monitor. Dieses Angebot des Medizinischen Dienstes Bund bewertet evidenzbasiert Nutzen und Risiken einzelner Selbstzahlerleistungen. Für die Früherkennung des Prostatakarzinoms lautet das Urteil des IGeL-Monitors zum PSA-Test: „tendenziell negativ“. Die DGU bezeichnet den PSA-Test in ihrer Pressemitteilung dagegen als das „wichtigste Instrument zur Früherkennung der häufigsten Tumorerkrankung des Mannes“.
Woher kommt diese auf den ersten Blick widersprüchliche Bewertung? Und wer hat Recht? Bei einem genauen Blick auf die Fakten wird deutlich: In der Argumentation der DGU gibt es einiges Durcheinander zum Thema Früherkennung.
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